Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) und ist für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten voll erstattungsfähig.
Einige gesetzliche Krankenkassen führen mich auf ihrer Osteopathenliste (z.B. TK, HEK, u.a.).
Somit werden Rechnungen für die osteopathischen Behandlungen teilweise erstattet.
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrer Krankenversicherung.
Soweit eine Kostenerstattung nicht erfolgt, berechne ich die Behandlungskosten wie folgt:
Osteopathische Behandlung (Selbstzahler):
50 Min. Behandlung, davon 10 min. Wärme/Nachruhen – € 90,00
Termine, die nicht 24 h vorher abgesagt werden, werden privat in Rechnung gestellt.